Inhaltsangabe Vorwort
Steuern
Einführung Steuertabelle Übersicht Steuern für physische Personen Vereinfachtes Steuerverfahren Umsatzsteuer Strafen Steuertrick des Finanzamts
Buchhaltung
Einführung Kontenplan (zweisprachig) Bilanz Form. 1 (zweisprachig) Buchungsbesonderheiten Personalbuchhaltung
Juristische Bezeichnungen (zweisprachig) Minilexikon russisch-deutsch Buchhalterischer Kalender Aufwand und Ertrag Form.2 (zweisprachig)
Linkliste Anhang
Vorwort
Eigentlich ist das russische Steuersystem wirklich einfach und übersichtlich. Es gibt einige Ungereimtheiten, so die aus westlicher Sicht berechtigte Frage, warum Sozialabgaben Steuern sind. Dies dürfte sich aber zum Teil aus der sowjetischen Vergangenheit erklären. Das Steuersystem könnte Vorbildfunktion haben, wenn sich da nicht zu viele Köche einmischen würden, die leider einen guten Brei leicht verderben. Die Zentralbank hält eine Verordnung aufrecht, die es jeder Bank ermöglicht ihre Kunden zu gängeln und quasi dem Kunden vorschreiben darf, wie viel Geld er von seinem eigenen Firmenkonto in bar abheben darf. Das Steueramt kann auch ohne Staatsanwaltschaft Bankkonten blockieren. Die Formulargängelei, die zu diesem vorbildlichen Steuersystem gehört und vor allem die Tatsache, dass Berichte jedes Quartal abgeliefert werden müssen – und zwar nicht nur ans Steueramt – machen leider aus dieser übersichtlichen Sache einen administrativen Scherz. Dass sich der Staat seine Steuern gerne als Steuer-vorauszahlungen holt und dabei nolens volens, dank einem Mangel an juristischem Recht für Rückstellungen und Abgrenzungen, zum Steuerschuldner seiner Bürger wird, erinnert an Kafka. Leider, denn so bringt sich ein vorbildliches Gesetz durch die Vorschriften des Finanz-ministeriums um sein wohlverdientes Lob. Die Buchungsvorschriften sind eng vom Finanzministerium vorgegeben und dort scheinen sich Beamte wohl den ganzen Tag damit ihre Daseinsberechtigung zu erarbeiten. Trotzdem ist der Ausländer, der auch noch eine Firma im Ausland besitzt, in einer wesentlich besseren Position als der Inländer, weiß er doch zumindest, wie er legal seine Reise- und Repräsentationsspesen oder seine Werbekosten für Kunden geltend machen kann. Ein Schelm, der sich da Böses denkt; ist es doch für den Inländer nicht möglich, seinen Kunden legal auf Firmenkosten zum Abendessen einzuladen oder großzügig Werbemuster zu verteilen. Dennoch, bei allen Kinderkrankheiten hat gerade das vereinfachte Steuerverfahren einen attraktiven Steuersatz. Russland als zukünftiges Steuerparadies wäre mit der Einsicht der Steuerbeamten, dass man die Kuh, die man melken möchte auch streicheln soll, durchaus denkbar. Russland als neues Liechtenstein oder Gibraltar? Ja, theoretisch denkbar, wenn die administrativen Papiergelüste normalisiert werden. Der masochistischen Papierlust steht das Vertrauen dem Steuerzahler gegenüber, er könne seine Steuern selbst berechnen und einzahlen, ohne Rechnung des Steueramtes. In Moskau gibt es nun eine Initiative, die Übermittlung der Formulare auf dem elektronischen Wege zuzulassen; ein Schritt in die richtige Richtung. Noch besser wäre es, würde das Finanzamt sich nochmals überlegen, warum dies alle drei Monate zu geschehen hat, wobei auch dies zurzeit diskutiert wird. Der Steuerzahler, der der vereinfachten Steuer untersteht, kann sich noch glücklich schätzen, von ihm will man nur alle drei Monate etwas. Großfirmen dürfen das Prozedere monatlich machen. Die Formulare, Gebühren und Buchungsregeln werden gerne mindestens einmal pro Jahr, oft aber auch zweimal pro Jahr geändert. Nicht betroffen davon sind allerdings die eigentlichen Steuersätze. Dennoch, der russische Steuerberater und der Buchhalter müssen monatlich die Regeln überprüfen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Alle Ansätze gehen in die richtige Richtung und ein zukünftiger Finanzplatz Russland ist nicht Utopie.
Die Autoren im Herbst 2008
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Russland hat ein sehr gutes Steuerrecht, das für manche Staaten in Europa eine Vorbildfunktion haben könnte. Doch die Buchhaltungsvorschriften und Normen sowie die Vorgaben der Zentralbank bei der Kassenführung sind für Ausländer nicht so einfach zu verstehen. Dennoch, das Recht ist einfach und übersichtlich und mit der Buchhaltung kann auch der Ausländer zurechtkommen, wenn er die grundsätzlichen Unterschiede nachvollziehen kann. Dieses Buch richtet sich an alle, die als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit Steuern in Russland in Kontakt kommen, aber auch an Menschen, die sich mit Steuergesetzen und Buchhaltungsvorschriften außerhalb der EU auseinandersetzen wollen sowie an Personenkreise, die Sprachkenntnisse in Russisch für das Finanz- und Rechnungswesen erlernen möchten. Alle Formulare sind zweisprachig abgefasst und ein kleines Wortlexikon am Ende des Buches soll der Verständigung zwischen der Buchhaltung, dem Steueramt und dem Ausländer dienen. Das Buch richtet sich an jedermann und nicht ausgesprochen an Spezialisten aus dem Finanz- und Rechnungswesen oder an Steuerberater. Soweit es möglich ist, versucht es auch einen gewissen Unterhaltungswert aufrechtzuerhalten
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Sandra Ravioli / Larissa Agafonowa Sandra Ravioli, in Basel geboren, Ökonomin mit Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen, lebt seit 1992 in Russland. Larissa Agafonowa, in Brest im heutigen Weißrussland geboren. Ökonomin mit Schwerpunkt Rechnungslegung, Investition und Kreditwesen, schrieb ihre Doktorarbeit in Moskau, wo sie heute auch lebt.
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ISBN13-Nummer: |
9783837054392 | Ausstattung: |
Paperback | Preis: |
14.80 € | Mehr Infos zum Buch: |
Website | Verlag: |
BoD | Kontakt zum Autor oder Verlag: |
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